Die Stelle des Datenschutzbeauftragten (DSB) kann mit einem eigenen Mitarbeiter oder durch einen externen DSB besetzt werden.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Im Rahmen des Datenschutzes leiten sich die zentralen Aufgaben des DSB aus dem Artikel 39 DSGVO ab:

  • Informieren und Beraten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO sowie anderer Datenschutzvorschriften
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

SchuhTronic IT GmbH

Die Voraussetzungen, einen DSB bestellen zu müssen, sind im Artikel 37 DSGVO geregelt:

  • Behörden (außer Gerichte)
  • Wenn Sie im Rahmen Ihres Kerngeschäfts Verarbeitungsvorgänge haben, welche eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erforderlich machen.
  • Wenn Ihre Kerntätigkeiten in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien gemäß Artikel 9 oder 10 DSGVO besteht (rassische & ethnische Herkunft, politische Meinung, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, biometrische Daten, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben, Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten)

Diese Regelungen werden durch §38 BSDG n.F. ergänzt:

  • Soweit mind. zehn Personen ständig mit der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
  • Sobald eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchgeführt werden muss
  • Wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der (anonymisierten) Übermittlung oder für Markt- oder Meinungsforschung bearbeitet werden

Der DSB muss der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz gegenüber gemeldet werden.

Samuel Kern,

Tagungszentrum Blaubeuren

Kompetente Beratung im Datenschutz und immer ein offenes Ohr für knifflige Themen!
Die Zusammenarbeit ist erstklassig!

Die Vorteile eines DSB:

  1. Transparente Kostenstruktur
  2. Laufende Fortbildung des DSB
  3. Risikominimierung für das Unternehmen
  4. Neutrale Person
  5. Vertrag kann gekündigt werden (interner DSB hat Kündigungsschutz)
  6. Profitieren von Ansätzen anderer Kunden

Wir unterstützen auch bei:

  • Erstellen vom Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Anfertigen der TOMs
  • Erstellung des Datenschutzhandbuches
  • Erzeugung notwendiger Verpflichtungserklärungen
  • Erstellung von Einwilligungen
  • Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Umsetzung der Informationspflichten
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Erstellen einer DSGVO-konformen Homepage
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