Stand März 2026
Dieses AGB-Grundwerk regelt die Geschäftsbeziehungen zwischen der SchuhTronic IT GmbH („Anbieter“) und ihren Kunden. Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Anlagen gehen diesen AGB vor. Das Grundwerk ist bewusst ohne Preise, SLAs oder technische Detailbeschreibungen gehalten; diese werden in gesonderten Anlagen der Verträgen geregelt.
1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1. Diese AGB gelten für alle Verträge des Anbieters über Lieferungen von Hard- und Software, IT-Dienstleistungen sowie Dauerschuldverhältnisse (z. B. Managed Services und Application Service Providing). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. „Drittanbieter“ sind Hersteller, Lieferanten, Cloud- und Rechenzentrumsbetreiber sowie spezialisierte Dienstleister, deren Leistungen der Anbieter zur Vertragserfüllung einsetzt, darunter insbesondere die DATEV eG, Microsoft, usw.
3. „Managed Services (MSP)“ sind vertraglich definierte, wiederkehrende Dienstleistungen zum Betrieb, zur Überwachung und Pflege von IT-Systemen des Kunden. „Application Service Providing (ASP)“ bezeichnet den Betrieb von Anwendungen in einem Rechenzentrum des Anbieters oder eines Drittanbieters und deren Bereitstellung zur Nutzung durch den Kunden.
2 Vertragsdokumente und Vertragsschluss
1. Der Vertrag besteht aus (i) dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, (ii) diesen AGB sowie (iii) den jeweils einbezogenen Anlagen (z. B. Kosten- und Leistungskatalog, MSP-/ASP-Beschreibung, Service Level Agreement,Dienstvertrag,Auftragsverarbeitung).
2. Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Erklärungen und Anzeigen nach Vertragsschluss können in Textform erfolgen.
3 Leistungsarten und Leistungsumfang
1. Der Anbieter erbringt je nach Vereinbarung Lieferungen (insbesondere Hardware/Standardsoftware), Dienstleistungen sowie Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (MSP/ASP). Programmierleistungen sind nicht Gegenstand des Leistungsportfolios des Anbieters, sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart.
2. Bei Dienstleistungen schuldet der Anbieter eine fachgerechte, dem Stand der Technik entsprechende Tätigkeit; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine durchgängige Verfügbarkeit ist nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist (z. B. in einem SLA).
3. Bei Lieferungen von Standardsoftware gelten vorrangig die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller. Für herstellerspezifische Gewährleistung und Supportbedingungen gelten die Angaben des Herstellers.
4 Vergütung, Preise und Abrechnung
1. Es gelten die in der Anlage 1 – Kosten- und Leistungskatalog ausgewiesenen Vergütungssätze sowie dort geregelte Zuschläge und Nebenkosten, sofern nicht abweichende Pauschalen vertraglich vereinbart wurden. Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Abrechnungen erfolgen nach den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Modalitäten. Soweit nicht anders vereinbart, rechnet der Anbieter nach Zeitaufwand ab. Bei Dauerschuldverhältnissen (MSP/ASP) ist der Anbieter berechtigt, Preise mit Wirkung für die Zukunft aus sachlichem Grund (z. B. gestiegene Personal- oder Drittanbieter-/Lizenzkosten) anzupassen; Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
3. Drittanbieterentgelte (insbesondere Lizenz-/Nutzungsgebühren) können vom Anbieter entsprechend der Änderungen des Drittanbieters weitergegeben werden. Bei laufenden Verträgen informiert der Anbieter über wesentliche Preisänderungen in Textform; dem Kunden steht – soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen – ein Sonderkündigungsrecht zu.
4. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Auf Wunsch des Kunden kann eine postalische Rechnung gegen Berechnung der in der Anlage 1 ausgewiesenen Bearbeitungsgebühr erstellt werden.
5. Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit und benennt einen fachkundigen Ansprechpartner mit Entscheidungs- und Weisungsbefugnis.
2. Der Kunde ermöglicht Fernzugriffe und schafft die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen (insbesondere Netzwerk-/Internetverbindung, Stromversorgung, Zutrittsrechte).
3. Der Kunde ist für eine dem Risiko angemessene, regelmäßige Datensicherung in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei Eingriffen Dritter in die Systemumgebung des Kunden hat der Kunde die Kompatibilität und Auswirkungen vorab zu prüfen.
4. Unterbleiben oder verzögern sich Mitwirkungshandlungen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände und Wartezeiten, die hierdurch entstehen, sind zusätzlich zu vergüten.
6 Termine, Verfügbarkeit und höhere Gewalt
1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen und -leistungen sind zumutbar.
2. Der Anbieter ist in der Leistungserbringung abhängig von der Verfügbarkeit von Strom, Internetzugang, Telekommunikationsnetzen und Leistungen von Drittanbietern (u. a. Rechenzentrumsbetreibern wie der DATEV eG). Leistungsstörungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters führen zu einer entsprechenden Verlängerung von Fristen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
3. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, rechtmäßige Aussperrungen, Epidemien/Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, nicht zu vertretende Lieferengpässe) befreien den Anbieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
7 Gewährleistung
1. Für Kaufverträge gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Kaufleuten gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377, 381 HGB. Herstellergarantien bleiben unberührt.
2. Bei Dienstleistungen besteht primär ein Anspruch auf Nachbesserung der geschuldeten Tätigkeit. Weitere Gewährleistungsrechte bestehen nur, sofern sie ausdrücklich vereinbart sind.
3. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter Änderungen an der Systemumgebung vornehmen und der Mangel hierauf beruht.
8 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3. Bei Datenverlusten haftet der Anbieter nur für den Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer, dem Risiko entsprechender Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO).
2. Soweit der Anbieter als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Subunternehmer (Unterauftragsverarbeiter) einzusetzen; hierzu zählt insbesondere die Einbindung von Rechenzentrums- und Cloudanbietern (u. a. DATEV eG).
3. Technische und organisatorische Maßnahmen, Datenkategorien, Verarbeitungszwecke, Speicherorte sowie Pflichten des Kunden werden in der AVV und ggf. ergänzenden Dokumenten konkretisiert.
(3) Der Widerspruch kann insbesondere durch eine Nachricht an die im Impressum angegebene Kontaktadresse oder über einen in jeder Newsletter-E-Mail enthaltenen Abmeldelink erfolgen.
(2) Der Kunde wird bei Erhebung der E-Mail-Adresse sowie bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die vom Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhaltene E-Mail-Adresse zur Direktwerbung für eigene, ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, sofern der Kunde der Verwendung seiner E-Mail-Adresse nicht widersprochen hat.
9a Newsletterversand nach § 7 Abs. 3 UWG
1. Der Anbieter nutzt die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung erhobene EMailAdresse des Kunden, um ihn über eigene Leistungen, Produkte und Services zu informieren, die inhaltlich mit den bereits beauftragten oder genutzten Leistungen vergleichbar sind.
2. Der Kunde kann der Verwendung seiner EMailAdresse zu diesem Zweck jederzeit widersprechen. Ein Widerspruch ist formfrei möglich, insbesondere über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten oder über eine in den EMailNachrichten enthaltene Abmeldemöglichkeit. Hierfür entstehen dem Kunden keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
10 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle nicht offenkundigen, wirtschaftlich oder technisch vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbeschränkt über das Vertragsende hinaus.
11 Laufzeit und Kündigung
1. Für Dauerschuldverhältnisse (insbesondere MSP/ASP) gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Fehlen abweichende Regelungen, können Dauerschuldverhältnisse mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden; sie verlängern sich andernfalls jeweils um zwölf Monate.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen, wiederholten oder erheblichen Pflichtverletzungen, nachhaltigem Ausfall von Drittanbieterleistungen oder Produktabkündigungen, soweit dem kündigenden Teil ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
12 Schutzrechte, Nutzungsrechte und Herstellerbedingungen
1. An Arbeitsergebnissen des Anbieters erhält der Kunde – soweit erforderlich – einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte zur Nutzung im eigenen Unternehmen. Weitergehende Rechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
2. Bei Standardsoftware gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers; der Anbieter ist weder zur Gewährung noch zur Erweiterung von Herstellerrechten befugt.
13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
3. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (modifizierte salvatorische Klausel).
Anlage 1 – Kosten- und Leistungskatalog
Unsere Leistungen werden entsprechend der nachfolgend aufgeführten Abrechnungssätze berechnet.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Preise:
| Tätigkeit | Stundensatz netto (EUR) | Tagessatz netto (EUR) |
| Administration / Wartung / Support | 125,00 | 1000,00 |
| Senior Techniker / Stundensatz Geschäftsleitung | 170,00 | 1360,00 |
| Datenschutz | 150,00 | 1200,00 |
| Consulting | 125,00 | 1200,00 |
| Planung / Projektierung | 125,00 | 1000,00 |
| Programmierung | 140,00 | 1120,00 |
| HelpLine | 125,00 | 1000,00 |
Zusätzliche Gebühren:
- Bearbeitungsgebühr Rechnung / Mahnung per Postversand: 5,00 EUR pro Schriftstück
Abrechnungsmodalitäten:
- Abrechnung in Zeiteinheiten von 15 Minuten auf Basis von Service-Berichten mit Angaben zu Tätigkeitsdauer und -inhalt.
- Die Abrechnungssätze beziehen sich auf eine Netto-Arbeitszeit von 8 Stunden (= 32 Zeiteinheiten à 15 Minuten).
Zuschläge außerhalb der Servicezeiten:
- Montag – Freitag von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr: Aufschlag 50 %
- Samstag / Sonntag / Feiertag: Aufschlag 100 %
Fahrtkosten:
- Für die Berechnung der An- und Abfahrt gilt der nächstgelegene Standort des Anbieters. Die Berechnung erfolgt pro Anfahrt und beträgt 2,10 EUR pro gefahrenem Kilometer.
Übernachtungskosten:
- Bei Einsätzen, die einen Einsatztag überschreiten und aus wirtschaftlichen Gründen eine Übernachtung erfordern, werden Spesen sowie eine Hotelpauschale zuzüglich 10 % des jeweiligen Tagessatzes pro Person und Übernachtung berechnet.
Anlage 2 – Managed Services (MSP)
Diese Anlage konkretisiert Leistungsumfang, Abgrenzungen und Bedingungen für wiederkehrende Managed Services der SchuhTronic IT GmbH. Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten die AGB – Grundwerk. Preise ergeben sich aus Anlage 1 oder dem jeweiligen Angebot.
1. Leistungsumfang (je Vertrag aktivierbar)
- Monitoring von Servern, Endpoints und Netzwerkkomponenten (Verfügbarkeit, Ressourcen, Sicherheitsereignisse).
- Patch- und Update-Management für Betriebssysteme und Standardsoftware nach Freigabekonzept.
- ManagedBackup: Überwachung der Sicherungsläufe, Störungsbearbeitung, Wiederherstellungstests nach Vereinbarung.
- ManagedSecurity: AV/EDR, E-Mail-Security, Web-Filter, Schwachstellenhinweise; Maßnahmen nach Vereinbarung.
- Asset- &Lizenz-Management (Basisinventar, Reports).
- Helpdesk/Remote Support innerhalb der Servicezeiten (siehe Vertrag oder SLA).
2. Servicezeiten & Reaktionszeiten
- Servicezeiten: werktags Montag–Freitag 07:00–18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
- Reaktionszeit = Beginn der qualifizierten Bearbeitung innerhalb der Servicezeiten. Konkrete Zeiten (z. B. P1–P3) werden im Vertrag oder in einer optionalen SLA-Anlage geregelt.
- Außerhalb der Servicezeiten: Erbringung nach Verfügbarkeit; Zuschläge gemäß Anlage 1.
3. Abgrenzungen & Ausschlüsse
- Kein 24/7-Betriebs- oder Erfolgsversprechen ohne ausdrückliche SLA-Vereinbarung.
- Keine Verantwortung für Verfügbarkeit von Internet, Strom, Providern und Leistungen von Drittanbietern (u. a. DATEV eG).
- Fremdeingriffe, nicht freigegebene Änderungen oder fehlende Mitwirkung können Leistungen verzögern und führen zu Zusatzaufwand gemäß Anlage 1.
- Projekte, Migrationen, Rollouts, größere Strukturänderungen sind nicht Teil des MSP-Standards, sofern nicht gesondert vereinbart.
4. Betriebsgrundlagen & Voraussetzungen beim Kunden
- Aktive Wartungs-/Supportverträge für relevante Herstellerprodukte (sofern erforderlich).
- Aktuelle, vom Anbieter freigegebene Softwarestände und unterstützte Betriebssysteme.
- Bereitstellung notwendiger System- und Administrationsrechte; sichere, dokumentierte Fernwartungszugänge.
- Angemessene, dokumentierte Datensicherung; Verantwortlichkeiten gemäß AGB § 5 und Vertrag.
5. Ereignis- und Änderungsmanagement
- Tickets werden im System des Anbieters geführt; Priorisierung nach Auswirkung/Dringlichkeit.
- Standard-Changes im Rahmen des MSP sind inkludiert; größere Changes nach vorheriger Abstimmung und Angebot.
- Regelmäßige Reports (z. B. Patch-/Backup-Status) gemäß Vertrag.
6. Leistungsnachweis & Abrechnung
- Leistungsnachweis über Tickets/Reports. Abrechnung gemäß Vertrag: pauschal (monatlich) und/oder nach Aufwand gemäß Anlage 1.
- Nicht im Pauschalumfang enthaltene Tätigkeiten werden nach Aufwand abgerechnet.
7. Verfügbarkeit & Wartungsfenster
- Geplante Wartungsarbeiten werden – sofern der Kunde betroffen ist – rechtzeitig in Textform angekündigt.
- Dringende Sicherheitsupdates können kurzfristig erfolgen; der Anbieter informiert den Kunden zeitnah.
8. Sicherheit & Compliance
- Der Anbieter informiert über sicherheitsrelevante Ereignisse in der betreuten Umgebung des Kunden; Maßnahmen erfolgen im Rahmen des vereinbarten Umfangs.
- Für regulatorische Anforderungen des Kunden (z. B. GoBD, Branchenrecht) bleibt der Kunde verantwortlich; der Anbieter unterstützt nach Vereinbarung.