Präambel

Die SchuhTronic IT GmbH ist ein national tätiges IT-Unternehmen mit den Schwerpunkten IT-Technologie, IT-Software- Beratung und Datenschutz für Steuerkanzleien. Im erweiterten Umfang werden auch Unternehmen im Bereich des Mittelstands und KMUs betreut.

Unser Code of Conduct / Verhaltenskodex steht im Einklang mit unserem geschäftlichen Wertegedanken. Diese Werte werden den Mitarbeitern in regelmäßigen Schulungen vermittelt.

Die SchuhTronic IT GmbH bekennt sich jederzeit zu gesetzmäßigem Handeln und verlangt von den Mitarbeitern das ebengleiche.

In unserem Code of Conduct / Verhaltenskodex wird das Wort „Mitarbeiter“ verwendet. Dies dient der einfachen Lesbarkeit. Gemeint sind Mitarbeiter jeglichen Geschlechts (m/w/d) und jeglicher Position in dem Unternehmen.

Die SchuhTronic IT GmbH erwartet von ihren Geschäftspartnern ein rechtskonformes Verhalten.

 

Gesetze und Regulierungen

Die SchuhTronic IT GmbH steht für die Einhaltung aller geltenden Gesetze am Ort der Tätigkeit. Dies verlangt sie selbstverständlich auch von ihren Geschäftspartnern.

 

Datenschutz-/sicherheit und Vertraulichkeit

  1. Als Daten haltendes und verarbeitendes Unternehmen hat der Datenschutz für die SchuhTronic IT GmbH die höchste Priorität. Der sichere und vertrauensvolle Umgang mit personenbezogenen und unternehmenssensiblen Daten sowie die Einhaltung der gängigen Rechtsvorschriften wird durch das Datenschutz-Team stetig geschult, geprüft und überwacht.
  2. Alle Mitarbeiter wahren die strikte Vertraulichkeit von Kundendaten.
  3. Die SchuhTronic IT GmbH setzt von allen Geschäftspartnern die Einhaltung der Verpflichtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit voraus.

Sämtliche Informationen zur Datenverarbeitung und dem Datenschutz finden Sie unter www.schuhtronic.de/datenschutz und www.schuhtronic.de/datenverarbeitung

 

Gleichberechtigung, Kollegialität, Mitbestimmung, Arbeitsschutz, Gesundheit und Menschenwürde

Die SchuhTronic IT GmbH steht hinter seinen Mitarbeitern und fördert die individuellen Stärken seiner Mitarbeiter. Werte wie Menschenwürde, Gleichberechtigung und Sicherheit stehen an oberster Stelle.

  1. Die SchuhTronic IT GmbH achtet Menschen aller Geschlechter und sexuellen Identitäten, Religionen / Weltanschauungen, Behinderungen, aller Altersklassen, aller ethnischen Herkünfte oder Rassen. Diskriminierungen, Belästigungen und Ähnliches wird nicht toleriert.
  2. Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter wird nach den anwendbaren Vorschriften kontrolliert.
  3. Auf körperlich benachteiligte Mitarbeiter wird besonders geachtet.
  4. Menschenunwürdige Praktiken wie bspw. Zwangsarbeit und Kinderarbeit werden aufs Äußerste abgelehnt. Von einer Zusammenarbeit mit Unternehmen, welche solche Praktiken anwenden, wird grundsätzlich abgesehen. Die SchuhTronic IT GmbH arbeitet nur mit Partnern, welche internationale Sozial-Standards einhalten.
  5. Die SchuhTronic fördert und fordert die Kollegialität und die Mitbestimmung der Mitarbeiter.

Verhalten im Wettbewerb

Alle Mitarbeiter der SchuhTronic IT GmbH sind dazu verpflichtet, die Wettbewerbsregeln zu achten. Verstöße werden disziplinarisch geahndet.

  1. Die Mitarbeiter wenden keine unrechtmäßigen Praktiken im Wettbewerb an und setzen für diese auch keine Anreize.
  2. Die Wahrung der Vertraulichkeit hat höchste Priorität.
  3. Tätigkeiten für einen Wettbewerber sowie die Beteiligung an einem solchen oder das Betreiben eines Unternehmens im Wettbewerb ist nicht mit der Tätigkeit bei der SchuhTronic IT GmbH vereinbar.
  4. Jegliche Nebentätigkeit eines Mitarbeiters der SchuhTronic IT GmbH ist nur nach vorheriger Zustimmung gestattet. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten im direkten oder nahem Geschäftsfeld der SchuhTronic IT GmbH (§60 HGB).

Bestechung und Korruption

Nach § 299 Strafgesetzbuch

Interne Regelungen der SchuhTronic IT GmbH verbieten aufs Äußerste Handlungen, welche unter den §299 StGB fallen. Mitarbeiter, welche sich von Kunden oder Lieferanten zu unlauteren Handlungen verleiten lassen, werden strafrechtlich und disziplinarisch zur Verantwortung gezogen. Lieferanten, Geschäftspartner oder Kunden, welche versuchen, Mitarbeiter der Firma SchuhTronic materiell oder immateriell zu beeinflussen oder zu manipulieren, werden direkt der Geschäftsleitung gemeldet.

  1. Korruption
    Mitarbeiter dürfen aus der dienstlichen Tätigkeit keine persönlichen Vorteile jeglicher Art weder fordern oder annehmen noch gewähren oder anbieten.
    Einladungen und Geschenke dürfen nur angenommen oder gewährt werden, sofern sie allgemein üblich, geringwertig oder symbolhaft sind. Es muss jeder Zeit eine Beeinflussung der geschäftlichen Beziehungen ausgeschlossen sein.
  2. Vermeidung von Konflikten zwischen privaten und geschäftlichen Interessen
    Mitarbeiter dürfen im Namen der SchuhTronic IT GmbH keine Geschäfte mit Familienangehörigen oder deren Lebenspartnern oder mit Unternehmen, an denen sie selbst, Familienangehörige oder deren Lebenspartner beteiligt oder in leitender Funktion tätig sind, eingehen.

Schutz von Unternehmenseigentum

Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die materiellen und immateriellen Werte des Unternehmens zu schützen.

  1. Die überlassenen Werte sind nicht rechtswidrig einzusetzen.
  2. Die Nutzung von Betriebsressourcen (Dienstwagen, Dienst-Handys, Dienst-Computer, Internet u.Ä.) sind nach den internen (Sicherheits-)Richtlinien zu nutzen und zu pflegen.
  3. Geistiges Eigentum der SchuhTronic IT GmbH ist zu schützen.

Integrität

Integrität bestimmt das Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern. Es wird getragen von Respekt und Wertschätzung und entspricht kaufmännischen Grundsätzen. Beauftragungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Vereinbarungen sind vollständig schriftlich zu dokumentieren.

  1. Informationen, die als Insider-Informationen eines börsennotierten Unternehmens gelten, dürfen nicht weitergetragen werden und unterliegen strengster Geheimhaltung.
  2. Inhalte zu Ausschreibungen sind streng vertraulich.
  3. Kein Mitarbeiter darf unzulässige Zuwendungen jedweder Form weder annehmen noch anbieten.
  4. Veranlassung unrechtmäßiger Handlungen von Mitarbeitern bei Dritten sowie wissentliche Mitwirkung ist strengstens untersagt.

Schlussvorschriften

  1. Der Code of Conduct / Verhaltenskodex ist für jeden Mitarbeiter verpflichtend.
  2. Jeder Mitarbeiter hat das Recht, Verstöße gegen den Code of Conduct / Verhaltenskodex oder Gesetze bei seinen Vorgesetzen zu melden.
  3. Verstöße gegen den Code of Conduct / Verhaltenskodex werden intern sanktioniert oder bei gesetzlichen Verstößen zivil-/strafrechtlich verfolgt.
  4. Die Geschäftsführung, oder von der Geschäftsführung ernannte Personen, überwachen die Regeln des Code of Conduct / Verhaltenskodex. In Zweifelsfällen oder bei Fragen kann auf diese Personen zugegangen werden.

 

Fassung von 03.2021

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